Finanzordnung


§ 1 Grundsätze

 

1. Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen, das heißt, die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten und erwarteten Erträgen stehen.

 

2. Für den Verein gilt generell das

Kostendeckungsprinzip im Rahmen des geplanten Haushaltes.

 

§ 2 Jahresabschluss

 

1. Im Jahresabschluss sind alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins für das entsprechende Geschäftsjahr auszuweisen.

2. Der Jahresabschluss ist von den gewählten Kassenprüfern sachlich und inhaltlich zu prüfen.

3. Sie sind berechtigt, regelmäßig und unangemeldet Prüfungen vorzunehmen.

4. Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der Finanzordnung.

 

§ 3 Verwaltung der Finanzmittel

 

1. Alle Finanzgeschäfte sind nur über das Vereinskonto durchzuführen.

2. Der Kassenverwalter führt die Vereinskasse in Absprache mit dem Vorstand.

 

§ 4 Zahlungsverkehr

 

1. Der Zahlungsverkehr wird über die Vereinskasse und vorwiegend bargeldlos durchgeführt.

2. Eine Handkasse mit einem Kassenbarbestand wird nicht geführt.

3. Der Kassenverwalter führt Kassenbücher.

4. Jede Einnahme und Ausgabe wird auf der Grundlage eines Belegs erfasst.

5. Gehören mehrere Einzelbelege zu einem Kassenvorgang, sind diese in einem Sammelbeleg zu erfassen. 6. Skontomöglichkeiten sind zu nutzen und diese Rechnungen dem Kassenverwalter fristgemäß vorzulegen.

7. Um den Jahresabschluss termingemäß erstellen zu können, sind Barauslagen spätestens bis zum 23.12. des laufenden Kalenderjahres beim Kassenverwalter abzurechnen.

 

§ 5 Spenden

Der Verein ist berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen.

 

§ 6 Inventar

Inventar wird bei der Mittelsächsischen Kultur gGmbH entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erfasst und verwaltet.

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Finanzordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.03.2016 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

 

 

Döbeln, den 18.03.2016

DER VORSTAND gez. Michel   gez. Polster