§ 1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung regelt die Pflichten und Rechte der Mitglieder zur Entrichtung
von Beiträgen an den Verein. Beiträge sind ausschließlich Mitgliedsbeiträge.
Eine Aufnahmegebühr wird bis auf weiteres nicht erhoben.
§ 2 Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wurde in der Gründungsversammlung am
05.02.2001 auf einen Mindestbeitrag von 30,00 DM festgesetzt. Nach der Währungsumstellung beträgt der Mindestbeitrag 15,00 € pro Jahr. Der Jahresbeitrag für Mitglieder unter 18 Jahren beträgt 3,00 €.
Er kann einmalig als Jahresbeitrag oder in monatlichen Raten entrichtet werden.
§ 3 Stundung oder Erlass des Mitgliedsbeitrages
Auf Antrag kann der Mitgliedsbeitrag vom Vorstand gestundet oder erlassen werden.
Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen Gründen eine Beitragsstundung bzw.
einen Beitragserlass beantragen, haben entsprechende Nachweise zu erbringen.
§ 4 Zahlungsweise
Auf der Grundlage des Gründungsdatums des Vereins ist der festgelegte Jahresbeitrag
jeweils im Februar fällig. Bei Eintritt in den Verein während des laufenden Kalenderjahres wird der Beitrag ab dem Monat der Mitgliedschaft erhoben. Dem Mitglied ist es freigestellt, auch den vollständigen Jahresbeitrag zu entrichten. Die Beitragszahlung erfolgt im Lastschrifteinzugsverfahren nach
Vorlage der schriftlichen Einzugsermächtigung des Vereinsmitgliedes. Gebühren,
die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angabe der Bankverbindung entstehen,
sind vom Mitglied zu tragen. Barzahlungen und Überweisungen sind Ausnahmefälle.
Entsprechend der Fälligkeit sind diese 14 Tage nach dem Eintrittsdatum in einem Betrag oder
nach Vereinbarung in monatlichen Raten auf die Bankverbindung des Vereins zu leisten.
§ 5 Austritt
Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Mitteilung an
den Vorstand bis spätestens 30. September des Geschäftsjahres und wird mit Ende
des laufenden Kalenderjahres wirksam. Bei verspätetem Eingang bleiben
Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin bestehen.
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18.03.2016 in
Kraft.
Döbeln, den 18.03.2016
DER VORSTAND gez. Michel gez. Polster
Verein der Freunde und Förderer
der Musikschule Döbeln e. V.
Straße des Friedens 19
04720 Döbeln
Tel. 03431 / 608 608