Eine Prüfung abzulegen ...
sollte für einen Schüler ein Ansporn sein, seine erworbenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Es ist letztlich eine Auszeichnung, eine Prüfung ablegen zu dürfen, denn der unterrichtende Fachlehrer wird dem Schüler das Ablegen einer Prüfung erst empfehlen, wenn er ihn auf entsprechendem Niveau einschätzt. Letztendlich entscheidet aber der Schüler selbst, ob er sich dieser Leistungseinschätzung unterziehen möchte.
Insofern sind Prüfungen für den Schüler freiwillig. Durch den Hauptfachlehrer erfolgt eine Anmeldung zur Prüfung bei der Schulleitung mittels Formular spätestens vier Wochen vor dem endgültigen Prüfungstermin, welcher maximal 2 Mal innerhalb eines halben Jahres verschoben werden kann.
Im Rahmen der Ausbildung an der Kreismusikschule Döbeln können Prüfungen am Ende folgender Ausbildungsstufen abgelegt werden:
Unterstufe I und II (U I und U II)
Mittelstufe I und II (M I und M II)
Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 hat die Musikschulleitung eine Prüfungsordnung verabschiedet.