Prüfungen sind öffentlich.
Prüfungen finden nach Absprache mit der Schulleitung statt. Die Prüfungsinhalte müssen vom Fachlehrer sehr sorgfältig ausgewählt und mit dem Fachbereichsleiter rechtzeitig beraten werden, d. h. vor der Festlegung des Programmes. Nach der Festlegung ist das Programm den Kollegen im jeweiligen Fachbereich zur Kenntnis zu geben.
Zentraler Prüfungsort ist die Hauptstelle der Kreismusikschule in Döbeln.
Ausnahme: Wenn in einem öffentlichen Konzert mit einem der jeweiligen Stufe entsprechenden geschlossenen Programm eine außerordentliche Leistung gezeigt wird, kann nach Absprache von mindestens zwei anwesenden Fachlehrern und dem Fachbereichsleiter eine Prüfungsnote zuerkannt werden.
Der Prüfungskommission setzt sich aus mindestens drei Musikschullehrern zusammen. Dabei sind vertreten: Schulleitung, Fachbereichsleiter, Hauptfachlehrer und wenn möglich weitere Fachkollegen. Für den Prüfungsvorgang ist ein Protokoll mit dem entsprechenden Formular zu erstellen. Inhalte des Auswertungsgespräches sind als Interna zu betrachten und nicht Dritten mitzuteilen. Die detaillierte Auswertung der Prüfungsleistung nimmt der Fachlehrer mit seinem Schüler vor.
Der Schwierigkeitsgrad orientiert sich an den Lehrplänen des VdM für das einzelne Fach. Alle Beiträge müssen mindestens der angestrebten Leistungsstufe entsprechen. Eine Rückstufung nach gezeigter Leistung ist nicht möglich.
In der Prüfung sind nur ungekürzte Originalwerke darzubieten (Ausnahme: Orchesterbearbeitungen im Klavierauszug sowie Werke der Popularmusik). Bearbeitungen sind nur zulässig, wenn diese im Lehrplan aufgeführt sind.
Die Spieldauer für die einzelnen Abschlüsse beträgt:
| Unterstufe I und II | mind. 10 Minuten |
| Mittelstufe I | mind. 15 Minuten |
| Mittelstufe II | mind. 20 Minuten |
Dabei muss keine kontinuierliche Abfolge der Prüfungen von der U I an erfolgen.
Es gilt zu beachten: Der Abschluss M II ist gleichzusetzen mit einem Bewerbungsprogramm für ein Hochschulstudium. Diese Prüfungen finden nur im Beisein des für unsere Schule zuständigen Fachberaters aus Leipzig statt.
Die Leistungsbeurteilung in der Prüfung erfolgt nach Tonqualität, technischer Reife, Musikalität, Stilempfinden und dem Gesamteindruck.
Prüfungsergebnisse werden in einem Zeugnis mit Wortprädikat attestiert. Dabei sind folgende Wortprädikate zu verwenden:
Note 1 mit sehr gutem Erfolg
Note 2 mit gutem Erfolg
Note 3 mit befriedigenden Leistungen
Note 4 mit ausreichenden Leistungen
Das Prädikat "mit hervorragendem Erfolg" wird nur vergeben, wenn folgende Leistungen nachweislich sind:
Note 1 im Fachabschluss Musiklehre/Gehörbildung
Note 1 in der solistischen Bewertung
Note 1 in der kammermusikalischen Leistung,
die im Vorfeld in Konzerten bewiesen werden muss
Dem Prüfungsergebnis liegt eine vom Fachlehrer erteilte Vorzensur zugrunde.
Ergebnisse von Wettbewerben, deren Charakter mit den Prüfungen vergleichbar sind, können anerkannt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Schulleitung.
Dabei gilt insbesondere:
a) Der Regionalwettbewerb "Jugend musiziert" kann als Prüfung gewertet werden, wenn das Wettbewerbsprogramm der jeweiligen Ausbildungsstufe entspricht. Dabei wird das Prädikat übernommen.
b) Vorspiele zur Begabtenförderung des VdM können als Prüfung gewertet werden. Hier ist analog der Festlegung zum Wettbewerb "Jugend musiziert" zu verfahren.
Die für unsere Schule geltenden konkreten Prüfungsanforderungen für die einzelnen instrumentalen Bereiche samt Empfehlungen können bei Bedarf bei der Musikschulleitung angefordert werden. Weitere Literaturhinweise sind dem jeweiligen Lehrplan des VdM zu entnehmen bzw. sind die Vortragsstücke im entsprechenden Schwierigkeitsgrad auszuwählen.
Döbeln, im November 2003