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Unterrichtsgebühren

Die Zahlung von Entgelten und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen werden in der Entgeltordnung geregelt. Die Entgelte können zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeiten oder für einen größeren Zeitraum im Voraus bezahlt werden.

Einzelheiten und Besonderheiten regelt die "Benutzungs- und Entgeltordnung der Musikschule der Kontakt Kultur gGmbH Kreis Freiberg" Stand 01.08.2009 [115 KB] .